
Reisemedizin
Kosten

Reisemedizinische Beratungspraxis
Düne7
Ruckweg 3
88444 Ummendorf
Tel.: +49 7351 150 69 38
Fax.: +49 7351 150 69 39
ab dem 1.1.2026 erhöhe ich die Gebühren für meine ärztlichen Leistungen um rund 30%. Ich möchte Ihnen erklären warum.
Die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ regelt die Preise privatärztlich erbrachter Leistungen. Sie beschreibt bestimmte ärztliche Leistungen, gibt diesen Leistungen Nummern und eine Leistungsbewertung in Euro. Diese Leistungsbewertung (z.B. 8,74€ für die „eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung“) hat sich seit 30 Jahren nicht verändert. Die GOÄ sieht Steigerungssätze vor, mit denen Ärzte die Basisgebühr multiplizieren können, um ein ihren Leistungen angemessenes Ergebnis zu erhalten.
Mit der Basisbewertung von 8,74€ für eine ausführliche Beratung pro 15 Minuten käme ich auf einen Stundenlohn von 34,96€. Ich habe bisher den Steigerungssatz von 2,3 angewandt, also 80,40€/Stunde. Nun werde ich den Steigerungssatz auf 3,0 erhöhen, also 104,88€/Stunde.
Zum Vergleich: Vor kurzem habe ich eine Rechnung für die Reparatur unserer Solaranlage bezahlt. Berechnet wurden 74€/Stunde für den Hilfsmonteur (keine Ausbildung), 92€/Stunde für den Monteur (3 Jahre Lehre) und 98€/Stunde für den Servicetechniker (Lehre + Berufserfahrung).
Ich habe sechs Jahre Medizin studiert, viele Jahre klinische und allgemeinmedizinische Erfahrung gesammelt und zahllose Fortbildungen zum Thema Reisemedizin absolviert. Bei den meisten meiner Rechnungen machen die Kosten für ärztliche Leistungen ohnehin nur einen Bruchteil der Gesamtkosten aus. Teuer sind die Impfstoffe.
Mein besonderer Service besteht aus der Beratung, die auf Grund meiner regelmäßigen Fortbildungen immer aktuell ist. Für diese regelmäßigen Fortbildungen, um reisemedizinisch auf dem neuesten Stand zu sein (hier ändert sich sehr viel sehr schnell) haben viele Kollegen schlicht nicht die Zeit. Weiterer Service ist die Vorhaltung aller Impfstoffe. So können Sie gleich nach der Beratung geimpft werden und müssen nicht erst mit einem Rezept in die Apotheke und Tage später zur Impfung nochmal zu mir kommen. Durch die Belieferung von der Apotheke direkt zu mir ist die Kühlkette garantiert und ich kann durch meine Vorratshaltung Engpässe in der Verfügbarkeit von Impfstoffen (bei Reiseimpfstoffen häufig) überbrücken. Diese Vorratshaltung ist sehr teuer, ich muss ja für die Impfstoffkosten monatelang in Vorleistung treten, und organisatorisch aufwändig.
Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank für Ihr Verständnis.
Dr. Johannes Reck
Reisemedizinische Beratung, Verabreichung von reisemedizinisch empfohlenen Impfungen, sowie die Kosten für die Impfstoffe sind keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen und müssen deshalb privat abgerechnet werden.
Viele gesetzliche und private Kassen übernehmen mittlerweile freiwillig die Kosten für diese reisemedizinischen Leistungen. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die Sie zwar selbst bezahlen müssen, aber bei Ihrer Krankenkasse oder –bei beruflichen Reisen- Ihrem Arbeitgeber mit der Bitte um Rückerstattung einreichen können.
Ich berechne für meine ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ die Beratungsleistung nach Zeitaufwand, evtl. auszustellende Formulare (z.B. über mitgeführte Medikamente) oder Bescheinigungen (z.B. Impfbefreiungszertifikat) und die Verabreichung von Impfungen nach Anzahl.
Reisemedizinische Beratung bis 15 Minuten: GOÄ A3 20,10€
Verabreichung einer Impfung, Aufklärung, Dokumentation GOÄ 375 10,72€
Die Impfstoffkosten sind die offiziellen Apothekenabgabepreise, die ich ohne Aufschlag an Sie weiterreiche.
Die Rechnung ist zu überweisen innerhalb von 2 Wochen rein netto ohne Abzüge an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung.
Wichtige Information für AOK-Versicherte: Die AOK beteiligt sich üblicherweise mit maximal 200 €/Jahr an reisemedizinischen Kosten. Diesen Zuschuss gewährt sie allerdings nur, wenn der reisemedizinische Leistungserbringer AOK-Vertragsarzt ist, was ich nicht mehr bin, weil pensioniert. Wenn Sie also von mir reisemedizinisch beraten und behandelt werden wollen, können Sie mit keiner Kostenbeteiligung der AOK rechnen. Was können Sie tun? Entweder Sie wenden sich an eine/n andere/n Reisemediziner/in, der/die noch kassenärztlich zugelassen ist -z.B. Fr. Dr. Otte-Saier, Gymnasium-Str. 4 88400 Biberach Tel. 07351-44 77 44- oder rufen Sie mich an (07351-150 69 38) um andere Möglichkeiten zu erörtern. Dieses gilt leider nicht nur für Neu-Klienten sondern auch für Klienten, die schon ein- oder mehrmals bei mir waren und sich jetzt für eine neue Reise neu beraten oder eine empfohlene Auffrischimpfung verabreichen lassen wollen.